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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16   

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https://dejure.org/2019,27904
OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16 (https://dejure.org/2019,27904)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2019 - 10 N 88.16 (https://dejure.org/2019,27904)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2019 - 10 N 88.16 (https://dejure.org/2019,27904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen einmaligen Cannabis-Konsum unter starkem Alkoholeinfluss im privaten Umfeld

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 Abs 5 SG
    Soldat auf Zeit; Entlassung; einmaliger Cannabis-Konsum unter starkem Alkoholeinfluss im privaten Umfeld; Wiederholungs- und Nachahmungsgefahr (verneint); Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nach Ablauf der regulären Dienstzeit (verneint); keine Prüfung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Entlassung aus Bundeswehr wegen Cannabis-Konsums rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 1 A 1392/17

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten aufgrund Cannabiskonsums hinsichtlich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Zudem muss feststehen, dass die Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht durch eine Disziplinarmaßnahme abgewendet werden kann (a.a.O., Rn. 13; im Anschluss daran zu einem einmaligen Cannabis-Konsum im privaten Umfeld OVG NW, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 1 A 1392/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Vor diesem Hintergrund war die Beklagte nicht gehalten, näher darzulegen, weshalb an der Fortsetzung des Verfahrens ein berechtigtes Interesse besteht (s. zu dieser Darlegungsobliegenheit des Berufungszulassungsführers im Falle eines Erledigungseintritts nach Erlass des angefochtenen Urteils VGH BW, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 7 S 3117/97 -, juris Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17 m.w.N.) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 2 LB 25/14

    Entlassung eines Soldaten wegen Hitlergruß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Dabei geht der Senat - wie der Kläger - nicht davon aus, dass die Klage unzulässig geworden ist, weil sich die Entlassungsverfügung dadurch erledigt haben könnte, dass das Soldaten-Dienstverhältnis während des Berufungszulassungsverfahrens auch ohne die verfügte Entlassung durch Zeitablauf regulär beendet gewesen wäre; eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist nicht eingetreten (vgl. insoweit jeweils mit näherer, hier geteilter Begründung OVG SchlH, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 27 f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 2 K 1634/98 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2013 (- BVerwG 2 B 114.11 -, juris Rn. 10, 13), mit dem die bei der Anwendung des § 55 Abs. 5 SG zu beachtenden Maßstäbe näher präzisiert worden sind, erweist sich die angefochtene Entscheidung auch unter Berücksichtigung der Kritik der Beklagten als vertretbar.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17 m.w.N.) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 26.10.1999 - 2 K 1634/98

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; Vorliegen einer objektiv

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16
    Dabei geht der Senat - wie der Kläger - nicht davon aus, dass die Klage unzulässig geworden ist, weil sich die Entlassungsverfügung dadurch erledigt haben könnte, dass das Soldaten-Dienstverhältnis während des Berufungszulassungsverfahrens auch ohne die verfügte Entlassung durch Zeitablauf regulär beendet gewesen wäre; eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist nicht eingetreten (vgl. insoweit jeweils mit näherer, hier geteilter Begründung OVG SchlH, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 27 f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 2 K 1634/98 -, juris Rn. 17).
  • VG München, 23.10.2019 - M 21b K 18.6134

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit bei Verurteilung wegen vorsätzlicher

    Denn der Bestand des gegenseitigen Rechte- und Pflichtenverhältnisses steht gerade mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses in Frage (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.8.2019 - 10 N 88.16 - juris Rn. 5; OVG SH, U.v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 27 f.; VG München, U.v. 3.3.2014 - M 21 K 12.1532 - juris Rn. 24 m.w.N. (insb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22

    Soldatenrecht: Entlassung eines Feldwebelanwärters wegen fehlender Eignung

    Eine Erledigung durch Zeitablauf scheidet hiernach aus (vgl. OVG SH, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 27 f.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. August 2019 - OVG 10 N 88.16 -, juris Rn. 5).
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